Kostenübernahme für Schnarchschienen? Das Update!

von Mirko Wachsmuth

Kurzer Blick auf Funktion und Preisklassen von Schnarchschienen

Schnarchschienen bzw. Unterkiefer-Protrusionsschienen sind, wenn auch nicht für jeden geeignet, ein weit verbreitetes und inzwischen unbestrittenes Hilfsmittel im Kampf gegen Schnarchen und leichte bis mittlere Schlafapnoe. Mithilfe einer Schnarchschiene soll verhindert werden, dass die Zunge beim Schlaf in den Rachen sinkt. So können die Atemwege weitestgehend frei bleiben und Schnarchen durch diese Ursache wird verhindert. Eine genauere Beschreibung über die Funktionsweise und die verschiedenen Ausführungen der Schnarchschienen finden Sie hier. Jetzt soll es vorwiegend um die Kosten und eventuelle Kostenerstattungen durch Krankenkassen gehen.

Modelle im unteren Preissegment bekommt man bereits für 25 bis 50 Euro. Angebote in dieser Preisklasse sind erwartungsgemäß aus Kunststoff und nicht flexibel einstellbar. Schnarchschienen im mittleren Preissegment sind ohne Zweifel die „Klassiker“ und liegen im Preisbereich zwischen 70 und über 150 Euro. Diese bei regelmäßiger Awendung empfohlenen Modelle, sind meist zweiteilig und lassen sich, oft durch das Boil & Bite System (Warmwasserbad), auch mehrfach anpassen. Eine Auswahl solcher Schnarchschienen finden Sie hier.

Die Protrusions-Schienen mit dem höchsten Tragekomfort sind, das ist keine Überraschung, die mit den höchsten Preisen. Sie werden individuell nach einem Gebissabdruck im Zahntechniklabor angefertigt. Diese Oberklassevarianten kosten zwischen 600 und 1.000, in einigen Fällen sogar über 1.500 Euro. Professionelle Untersuchung, Analyse und persönliche Beratung gehören hier dazu.

Die Kostenübernahme für Schnarchschienen durch die Krankenkasse

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Die Kostenerstattung oder Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Schnarchschienen bzw. Unterkiefer-Protrusionsschienen war in Deutschland sehr lange Zeit unklar und eine Kostenerstattung selten. Das Bundesministerium für Gesundheit schafft hier nun Klarheit. Es veröffentlichte im Juli 2021 die Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Mai über eine Änderung der Behandlungsrichtlinien: „Unterkiefer-Protrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe“. Der finale Schritt ist der am 15. November 2021 verabschiedete „Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung von vertragszahnärztlichen Leistungen zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe mittels Unterkiefer-Protrusionsschiene“. Dieser Beschluss ist seit 1. Januar 2022 in Kraft! Für viele Betroffene von obstruktiver Schlafapnoe ging damit sprichwörtlich ein Traum in Erfüllung. Die Zeit gerichtlicher Rechtsstreits und anderen Umstände ist damit vorbei.

Unterkiefer-Protrusionsschiene als Kassenleistung
Abrechnungsmodalitäten

Die Unterkiefer-Protrusionsschiene als Zweitlinientherapie zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe ist jetzt Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Laut BEMA-Beschluss werden die neuen Leistungen für den Standardfall und Erweiterungen wie Kontrollbehandlungen, Korrekturen oder Wiederherstellungen mit Bewertungspunkten veranschlagt. Diese werden in Euro umgerechnet. Da direkt zwischen Kasse und Hersteller abgerechnet wird, sind die Kosten und deren Aufschlüsselung (Leistungskatalog BEL II) für den Kunden bzw. Patienten uninteressant. Hingegen sehr interessant sind Drei für eine Abrechnung geeigneten Schienentypen.

  • Typ 1 – UKPS (Unterkiefer-Protrusionsschiene) mit Protrusion im Seitenzahnbereich (Bänder) z.B. SomnoMed AVANT
  • Typ 2 – UKPS mit Protrusion im Frontzahnbereich (Haken) z.B. TAP-Schienen
  • Typ 3 – Flossen oder Flügel-UKPS mit Protrusionselementen im Seitenzahnbereich. Z.B. SomnoDent FLEX und FUSION.

Einschränkung und Bedingungen

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Boil and Bite Schienen (heißes Wasserbad) nicht bezahlt werden. Die Unterkiefer-Protrusionsschiene muss zweiteilig, bimaxillär verankert, mit individuell reproduzierbarer Adjustierung und mit einer individuellen Nachjustierung (mind. in Millimeterschritten) versehen sein. Zudem können den Krankenkassen für das Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkiefer-Protrusionsschienen einschließlich der Protrusionselemente keine Kosten berechnet werden.

Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf Unterkiefer-Protrusionsschienen bei obstruktiver Schlafapnoe. Die Versorgung mit einer Unterkiefer-Protrusionsschiene darf zudem nur auf Grundlage einer entsprechenden vertragsärztlichen Indikationsstellung nach Anlage I Nummer 36 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) und vertragsärztlicher Veranlassung erfolgen.

Zahnmedizinische Voraussetzungen für die Versorgung mit einer Unterkiefer-Protrusionsschiene sind laut aktueller Behandlungsrichtlinie:

  • eine ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung,
  • eine ausreichende aktive Protrusionsbewegungsmöglichkeit des Unterkiefers,
  • eine ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene,
  • keine der Versorgung entgegenstehenden Kiefergelenksstörungen.

Die Schritte zur Unterkiefer-Potrusionsschiene (UKPS)

Patient bekommt beim Schlafmediziner eine OSA (Obstruktive Schlafapnoe) diagnostiziert. Bei Attest von z.B. Allergien oder Angststörungen kann der Schlafmediziner eine UKPS ohne CPAP Test verordnen. Ohne Attest ist CPAP Test nötig.

Wenn CPAP verworfen wird, darf der Schlafmediziner eine UKPS verordnen. Schlafmediziner erstellt eine Überweisung an einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden (EMA-Ziffern 30902 und 30905). Mit der Verordnung (Rezept) geht der Patient zu einem Zahnarzt mit schlafmedizinischer Ausbildung. Eine Liste kompetenter Zahnmediziner erhalten Sie z.B. über die Deutsche Gesellschaft Zahnärztliche Schlafmedizin e.V. (DGZS) oder über unser Kontaktformular (siehe unten).
Der Zahnarzt prüft den Zahnstatus und wählt eine der oben genannten Schienen aus (Typ 1 bis 3). Er erstellt Abdrücke und eine Bissregistrierung. Das erfolgt konventionell per Abdruck oder per Intraoral Scan (IOS). Die Modelle bzw. Daten werden an den jeweiligen Hersteller geschickt.
Die fertige Schiene wird vom Zahnarzt eingepasst.
Nach ca. 14 Tagen erneute Vorstellung beim Zahnarzt zur Feststellung der Wirksamkeit (kein Schnarchen, keine Müdigkeit, keine Tagesmüdigkeit, etc.) Bei Bedarf nachjustieren.
Nach 3 Monaten wird beim Schlafmediziner eine erneute Polygraphie durchgeführt um den Status des Apnoe Hypopnoe Index (AHI) zu überprüfen.
Der Patientenweg

Ein Beitrag von Mirko Wachsmuth

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