Hanf – die „Wunderpflanze“ mit dem CBD

Hanf – ein langer Zivilisationsbegleiter

Woran denken Sie eigentlich bei Hanf? Vielleicht an Hanftee? Aber haben Sie auch gewusst, dass Hanf eine der ältesten bzw. am längsten verwendeten Nutzpflanzen der Menschheit ist? Schon vor 5000 Jahren wussten die Menschen in China Hanf auf vielfältige Weise zu nutzen: Als Nahrung, für Kleidung und als Heilmittel gegen Rheuma, Malaria und Schmerzen. Heute sind die Anwendungsmöglichkeiten sogar noch um ein Vielfaches größer. In seiner langen Geschichte machte Hanf Karriere als Seil und Segeltuch im Schiffbau, als Papier z.B. in der Gutenberg-Bibel oder als Tierfutter in Form von Samen. Heute finden Sie ausgesuchte Hanfbestandteile z.B. in Tee, in Öl, in Nahrungsergänzungsmitteln und als krampflösendes Arzneimittel in Mundspray. Verantwortlich für die medizinischen Anwendungen sind, ohne dass man es vor tausenden Jahren korrekt definieren konnte, die sogenannten Phytocannabinoide. In Bezug auf die menschlichen Reaktionen vor allem des Nervensystems, stechen wiederum die Cannabinoide Tetrahydrocannabinol (kurz THC) und Cannabidiol (CBD) hervor.

Hanfsamen mit Holzlöffel, Hanf
Hanfsamen

Industriehanf, THC und CBD

Während tausender Jahre der wirtschaftlichen Nutzung war der ursprüngliche Hanf auch immer ein Rauschmittel. Nur Dank erfolgreicher Züchtungen zum modernen Industriehanf mit deutlich weniger berauschenden Wirkstoffen (THC) können Sie heute im Supermarktregal unbedenklich zu Hanfprodukten greifen. Alle herkömmlichen, naturbelassenen und THC-haltigen Hanfsorten fallen in Deutschland seit 1929 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – Handel, Besitz und Anbau sind dementsprechend verboten. Erst seit 2011 ist Hanf ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel (in Fertigarzneimitteln) und seit März 2017 wird Hanf aus staatlich kontrolliertem Anbau zugelassen. Die Folge aus dieser verlorenen Zeit ist ein jahrzehntelanger Forschungsrückstand.

Hanf enthält eine große Anzahl pharmazeutischer und berauschender Wirkstoffe, die in so hoher Anzahl und Zusammensetzung bisher in keiner anderen Pflanze nachgewiesen wurden. Für die Lebensmittelindustrie ist an erster Stelle das Cannabidiol (CBD) von Interesse. Moderne Industriehanfzüchtungen haben deshalb folgendes Ziel: die berauschenden Wirkstoffe so gut wie möglich herausfiltern – gleichzeitig das CBD erhalten und mit ihm die positiven medizinischen Effekte.

getrocknete Hanfpflanzen mit Frau, Hanf, CBD
Industrielle Hanfproduktion

Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit Hanf

Lebensmittel ohne oder mit sehr geringem THC-Anteil werden in Deutschland ohne gesundheitsbezogene Hinweise verkauft. Eine CBD-Deklarierung muss hingegen vorliegen. Die Angebotspalette ist groß und wächst rasant. Unter anderem erfreuen sich Hanfprotein, Hanföl, Hanfsamen, Hanfschokolade und Hanfgetränke zunehmender Beliebtheit.

Ein aufgehender Stern ist der Hanftee. Da in Deutschland grundsätzlich begeistert Tee getrunken wird, ist Hanftee eine willkommene und wohltuende Ergänzung. Er enthält keine wirksamen THC Mengen (bis 0,2%), dafür aber Vitamine, Nährstoffe und Antioxidantien. Für jeden Wunsch und Geschmack gibt es Hanftee mit CBD-Stärken von 0 bis circa 4 Prozent. Obwohl noch nicht alle Effekte der vielen Inhaltsstoffe komplett erforscht sind, ist eines sicher: Hanftee ist ein kleiner Tausendsassa. Hanftee ist ein kleiner Tausendsassa. Gerade die Kombination aus den verschiedenen Inhaltsstoffen erzeugt das einmalige Aroma und die unvergleichliche Wirkung. So werden dem Genuss von Hanftee teilweise überraschende Eigenschaften zugeschrieben. Er kann bei der Entspannung helfen, Übelkeit und Appetit mildern, die Verdauung fördern und sogar dem Schlaf zuträglich sein. Wie bei jedem Nährstoff, gibt es für manche Menschen auch bei CBD unerwünschte Nebeneffekte. Diese wirken hier genau gegenteilig und sind zum Glück seltene Ausnahmen. Aber probieren Sie selbst einen köstlichen Hanftee und finden Sie heraus, ob und wie er Ihnen gut tut.

Lesen Sie hier das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz)